TOP 29- Organisation Übertragung der technischen bzw. technischen und kaufmännischen Betriebsführung der Wasserversorgung an einen Dritten

Veröffentlicht in: Sitzungskommentar | 0

Das Hauptziel aus dem Bürgerbegehren wurde erreicht:
Unsere Brunnenanlagen, der Hochbehälter, das Leitungsnetz bleiben im Eigentum der Gemeinde Alling!
„Das Wasser bleibt im Dorf!“

755 Bürgerinnen und Bürger forderten im Mai 2016 mit ihrer Unterschrift die Eigenständigkeit bei der gemeindlichen Wasserversorgung wie bisher beizubehalten und konnten sich eine Zusammenarbeit bei der Verwaltung vorstellen.
Die Bürgerinnen und Bürger lehnen in der Begründung des Bürgerbegehrens ausdrücklich eine Auslagerung ab!
Diesem Bürgerwillen hat der Gemeinderat am 31.05. diesen Jahres (scheinbar) entsprochen und einen entsprechenden Beschluss gefasst!

Die Gemeindeverwaltung erstellt bisher bereits  neben der Abrechnung für die eigene Wasserversorgung auch die Abrechnung für die Abwassergebühren des AV.

In unserem erfolgreich durchgeführten Bürgerbegehren fordern wir u.a. in der Begründung zum Bürgerbegehren:
Wir begrüßen eine Zusammenarbeit mit unseren Nachbargemeinden beim Thema Trinkwasser, beispielsweise bei der Verwaltung und technischer Betriebsführung.

Jetzt soll jedoch die kaufmännische Betriebsführung komplett ausgelagert werden!

Bisher wurde die kaufmännische Betriebsführung von der Verwaltung im Allinger Rathaus erledigt. Innere Verrechnung von XXXXXX Euro(Anm.:um Wettbewerbsnachteile für Gemeinde zu vermeiden als XXXXX). Diese Ansätze stimmen, der Haushalt wird jedes Jahr von der Kommunalaufsicht geprüft und sind im Haushaltsplan ersichtlich!

Die uns in der Sitzung vorgelegten Zahlen unter 2. sind schon sehr weit hergeholt. Bei ca. 1.500 Haushalten 1 Vollzeitkraft und 1 Teilzeitkraft anzusetzen entspricht nicht der bisherigen Praxis in Alling und auch nicht bei anderen Gemeinden.

GR Friedl zitierte aus Abschlussbericht 2013 v. Rödl u. Partner f. Bayerisches Landesamt für Umwelt! Im bayernweiten Vergleich 0,19 Euro/cbm Wasser bis 0,27 Euro Verwaltungskosten. Dies würde beim höchsten Wert von 0,27 Euro/cbm eingespeistem Wasser bei ca. 200.000 cbm Euro 54.000.- Verwaltungskosten ergeben.
Verwaltung im Rathaus – das ist wahre BÜRGERNÄHE!

Unsere Fraktion sagt ja zu einer Zweckvereinbarung über die technische Betriebsführung – NEIN zur Auslagerung kaufmännische Betriebsführung!

Dies sehen wir als Einstieg in den Ausstieg!