Alling, den 10.02.2015
Strassenausbaubeitragssatzung vom 08.10.1996, novelliert 12.10.2004
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
liebe Gemeinderatskolleginnen, liebe Gemeinderatskollegen,
wir stellen zur nächsten Gemeinderatssitzung am 24.02.2015 folgende Anträge:
– die Ausserkraftsetzung der o.g. gemeindlichenStraßenausbaubeitragssatzung – eine Aussetzung des Gemeinderatsbeschlusses TOP 9.4,Pkt.Abrechnung Griesstraße, GR-Sitzung vom 09.12.2014
Auf Druck des Landratsamtes Fürstenfeldbruck hat der Gemeinderat Alling in den 1990er Jahren eine Strassenausbaubeitragssatzung erlassen (müssen). Damals war die Finanzausstattung der Gemeinde so, dass wir zur Realisierung von Projekten regelmäßig Kredite in Anspruch nehmen mussten. Hätte die Gemeinde die StraBS nicht erlassen, wären die Haushalte der Gemeinde vom Landratsamt nicht genehmigt worden. In den letzten Jahren sieht es anders aus: die Gemeinde Alling kann sich rühmen, die Gemeinde mit der höchsten Steuerkraft im Landkreis zu sein.
In den nächsten 12-15 Jahren steht in Alling der Umbau des gesamten Straßennetzes an, hauptsächlich bedingt wegen der vorgeschriebenen Straßenentwässerung nach RiStWAG. Hierfür wurde vom Landratsamt eine Prioritätenliste vom Gemeinderat gefordert.
Für die Anlieger der Straßen entsteht bei einer Abrechnung nach der Straßenausbaubeitragssatzung eine riesige, nicht absehbare Kostenbeteiligung, für die Gemeindeverwaltung ein immenser Verwaltungsaufwand, immer auch mit der Problematik der Rechtsunsicherheit der Kostenbescheide, die erst nach Fertigstellung der Maßnahme erstellt werden können. Zudem könnte nach Abschaffung der Straßen-ausbaubeitragssatzung die dringend notwendige Rohrnetzsanierung der Allinger Wasserversorgung (aus Anfang der 1960er Jahre), die parallel zur Straßensanierung durchgeführt werden soll, zügiger umgesetzt werden.
Der Stadtrat der LhSt München hat auf Antrag von CSU und SPD am 17.12.2014 die Aufhebung der Satzung zum 01.01.2015 beschlossen, in Kommunen im Landkreis Starnberg und vielen anderen Kommunen Bayerns wird über eine Abschaffung diskutiert.
Auch in den Landtagsfraktionen von CSU, Freie Wähler und SPD laufen bereits intensive Gespräche hierüber, das Kommunalabgabengesetz (KAG) zu ändern.
Der Straßenausbau der Griesstraße-West ist die 1. Maßnahme, die aufgrund der Forderung der Straßenentwässerung nach RiStWag in Alling durchgeführt wird. Wir beantragen schon deshalb die Aufhebung der Satzung, um keinen unumkehrbaren Präzedenzfall geschaffen zu haben, wenn eine für die Anlieger gerechtere und finanziell erträglichere Möglichkeit der Straßenausbaufinanzierung vom bayerischen Landtag erarbeitet wird.
In der GR-Sitzung am 29.07.2014 hatte ich zum TOP Griesstraße angeregt, neue Wege bei der Finanzierung der Straßensanierung einzuschlagen – für mehr Bürgerfreundlichkeit. Mein Vorschlag bereits damals: Einführung einer Solidarumlage (die Landtags-CSU nennt es mittlerweile Ansparmodell) oder eine zweckgebundene Erhöhung der Grundsteuer für den Zeitraum der Sanierungsmassnahmen. Bei letzterem Vorschlag könnten auch die Mieter von Wohn- und Gewerbeobjekten durch Umlage der Grundsteuer über die Vermieter an den Kosten beteiligt werden.
Im Freistaat Bayern haben nach derzeitigem Stand 40 Prozent der Kommunen keine Straßenausbaubeitragssatzung.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Friedl Fraktionsvorsitzender
Gemeinderatsfraktion: Hans Friedl, Simone Stenzer, Brigitte Naßl, Werner Neumann