Der Antrag TOP 4 von GR Friedl zur Wasserversorgung wurde aufgeteilt.
Der Antrag auf Aufhebung des Beschlusses vom 17.11.2015, dem WVA beizutreten und die Wasserversorgung Alling dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Ampergruppe zu übertragen, wurde mit 5:12 Stimmen abgelehnt. GR Friedl erläuterte aus seiner Sicht (über 20 Jahre Wasserreferent der Gemeinde Alling) in seiner 15-minütigen Rede die Nachteile für Alling und zitierte aus der Verbandssatzung des WVA (Austritt nur mit 2 Drittelmehrheit möglich, Gemeinde Alling hätte 3 Verbandsräte bei über 20 Verbandsräten) und Deckung des Finanzbedarfs über Beiträge von den Grundstückseigentümern nach Kommunalabgabenrecht, sowie außerdem aus einem Gutachten vom 27.05.2015 des Fachbüros IGWU, die einen Beitritt des Wasserbeschaffungsverbandes Puchheim-Ort zum WVA nicht empfehlen. Dieses Fachbüro hatte auch seinerzeit den Antrag zur Schutzgebietsausweisung des WVA begleitet. Begründung für die Ablehnung des Antrags: es sei ja nur ein Auftrag an den WVA zur Überprüfung eines möglichen Beitritt Allings.
Das tagsdarauf am 24.02.2016 verteilte Mitteilungsblatt der Gemeinde besagt etwas Anderes, siehe unten! Bewusste Irreführung?
Der weitere Antrag von GR Friedl auf eine intensive Beratung nach umfassender Aufklärung der Bevölkerung über die Vor- und Nachteile vor einer endgültigen Entscheidung wurde 17:0 befürwortet. Eigentlich eine Farce, wenn man das MTB der Gemeinde liest, das tags darauf verteilt wurde!
aus dem Mitteilungsblatt v.24.02.2016
Wasserversorgung Alling
Beitritt Zweckverband zur Wasserversorgung der Ampergruppe (WVA). In der Sitzung vom 17. November 2015 beschloss der Gemeinderat mit einer Gegenstimme dem WVA zum1. Januar 2017 beizutreten. Wir werden vollwertiges Mitglied im Zweckverband und haben somit volles Stimm- und Mitspracherecht im Verbandsauschuss (Erster Bürgermeister oder Vertreter) und in der Verbandsversammlung (Mitgliedschaft durch Gemeinderat wie bisher schon beim AmperVerband – Abwasser). Die vorgeschriebene, aber bisher nicht vorhandene Versorgungssicherheit wird durch einen Netzverbund künftig gewährleistet.
TOP 5 Bebauungsplan „Wohngebiet westlich der Gilchinger Straße“, südlicher Teil
Hier sollen Eigentumswohnungen (auch Mietobjekte) entstehen.
Abstimmung 15:2 (da es bei unserer FW-Fraktion keinen Fraktionszwang gibt waren 2 dafür, 2 dagegen)
Alle weiteren Bauanträge wurden einstimmig befürwortet.
TOP 11,12 und 13: Der Defizitübernahme für die Kindertagesstätten in Alling und Biburg wurde einstimmig zugestimmt.
Unsere Kinder sind unsere Zukunft!