Strassenausbau Hirtenstraße – Antrag GR Neumann auf Kostenübernahme durch die Gemeinde

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Auf Antrag des Vizebürgermeisters Schröder wurde dieser TOP 18, Antrag eines Gemeinderates der DGA-FW, gegen unsere Stimmen in der Sitzung von der Tagesordnung im Gemeinderat behandelt, der Antragsteller durfte seinen Antrag nicht mal begründen und erläutern!
Anstatt nach einer Lösungsmöglichkeit zu suchen, die für die Bürger vertäglicher ist!


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Werner Neumann

Feldhüterstr. 8

82239 Alling

 

Alling, 20.03.2017

An den Bürgermeister

 

und den Gemeinderat der Gemeinde Alling

 

Antrag zur Gemeinderatssitzung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in der vergangenen Gemeinderatssitzung wurden wir darüber informiert, dass sich die Anlieger mit 55 Prozent an den Kosten für die Sanierung der Kreuz-und Hirtenstraße beteiligen müssen, die heuer noch beginnen soll.

Es wurde auch erklärt, dass ein großer Teil der Anlieger der Hirtenstraße nicht zur Finanzierung herangezogen werden kann, weil ihr Grund einem „selbstständigen“ Siedlungsgebiet zugeordnet ist. Angeblich wurde dies vom Landratsamt FFB so bestätigt.

Da die Kosten für den Straßenausbau nun der Satzung nach von den noch verbleibenden Anliegern dennoch zu 55 Prozent zu tragen wären,

beantrage ich,

 

den Anliegerbeitrag in dem Maße abzusenken, dass es zu keiner Mehrbelastung kommt.

Die verbleibenden Anlieger sollten aus Fairneßgründen mit den aufgrund der besonderen Rechtslage anfallenden Zusatzkosten nicht belastet werden.

Die finanzielle Beteiligung der Anlieger an den Ausbaukosten der Hirtenstraße soll um den Betrag gekürzt werden, der durch die Mehrbelastung entsteht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Werner Neumann