Alling, 31.01.2016
Gemeinderatsbeschluss TOP 11 am 17.11.2015 Organisationsstruktur gemeindliche Wasserversorgung
Antrag auf Aufhebung des Beschlusses, dem WVA beizutreten und die Wasserversorgung Alling dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Ampergruppe (WVA) zu übertragen. Antrag auf eine intensive Beratung nach umfassender Aufklärung der Bevölkerung über Vor-und Nachteile vor einer endgültigen Entscheidung.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
liebe Gemeinderatskolleginnen, liebe Gemeinderatskollegen,
in der Gemeinderatssitzung am 17. November 2015 wurde beschlossen, dem WVA beizutreten und die Wasserversorgung Alling zukünftig dem Wasserzweckverband Ampergruppe zu übertragen. Es handelt sich dabei um einen elementaren Eingriff in die Autonomie der Gemeinde Alling, der nur dann zu rechtfertigen ist, wenn alle Gemeinderäte und auch die Bevölkerung informiert oder sogar dazu befragt wurde. Eine so sensible, weit in die Zukunft weisende Entscheidung erfordert größtmögliche Transparenz für alle Betroffenen und ganz besonders für die in Verantwortung stehenden Gemeinderäte.
Weder der Gemeinderat noch die Bürger wurden vor dem Beschluss über das Vorhaben in Kenntnis gesetzt. Eine Vorbereitung auf die komplexe Thematik war so nicht im Geringsten möglich. Alleine vom Wortlaut des Tagesordnungspunktes „Organisationsstruktur gemeindliche Wasserversorgung“ konnte man sicher nicht ableiten, dass auf der Basis lediglich eines mündlichen Sachvortrages eine so gravierende Entscheidung angestrebt wird.
Ich zweifle daher die Rechtmäßigkeit dieses „Überrumpelungsbeschlusses“ an.
Dem Beschluss, dem WVA beizutreten, hätte eine umfassende Information des Gemeinderates mit Aufschlüsselung der Vor-und Nachteile sowie eine Aufklärung über rechtliche Konsequenzen vorausgehen müssen.
Zum Beispiel:
Welche Auswirkungen hat ein Beitritt für den GR-Beschluss aus dem Jahre 1984, wonach kein Anschlussnehmer im Gemeindegebiet Alling, der bereits einmal seinen Herstellungsbeitrag für die Wasserversorgung bezahlt hat, kein zweites Mal zur Zahlung eines Beitrags herangezogen werden kann. § 24 der Verbandssatzung des WVA sieht anderes vor!
Ist es der Gemeinde Alling möglich, falls die Zusammenarbeit mit dem WVA nicht zufriedenstellend verlaufen sollte, wieder auszusteigen und die gemeindliche Wasserversorgung wieder als kommunalen Eigenbetrieb zu betreiben?
Ist der Erhalt der Brunnen 1 und 2 sichergestellt, so dass jederzeit wieder ein Eigenbetrieb möglich ist?
ALLE fordern stets den ERHALT der Wasserversorgung in kommunaler Hand. Dies kann der Gemeinderat nur beim Eigenbetrieb der Wasserversorgung sicherstellen. Die Interessen von ca. 3700 Einwohnern in Alling stehen nach einem Beitritt denen von ca. 80.000 EW von Puchheim, Olching, Gröbenzell und Eichenau gegenüber. Bei Verbandsversammlungen würde die Gemeinde Alling nur 3 von über 20 Verbandsräten stellen.
Bestandsaufnahme der von der Gemeinde Alling in die „Ehe“ eingebrachten Einrichtungen von neutralen Personen/Gutachtern.
Ein Beitritt zum WVA wird der Bevölkerung unter anderem mit dem Vorteil niedrigerer Preise für das Trinkwasser nahegebracht.
Doch einen niedrigeren Wasserpreis kann es nur geben, wenn wir dem WVA dann auch das von ihm geförderte Wasser abkaufen! Wer die Haushaltszahlen kennt, weiß, dass unser Wasserpreis zwar derzeit höher ist als der des WVA, unser Wasserhaushalt +-null aufgeht.
Wir reden hier bei einem durchschnittlichen Haushaltsverbrauch von 120 cbm über 32 Euro Mehrkosten im Jahr. Das sollte uns die Versorgungssicherheit der eigenen Wasserversorgung wert sein. Wasser ist ein Lebensmittel! Da darf nicht nur der Preis zählen!
Würde die Gemeinde Alling auch mit Trinkwasser aus den Brunnen des WVA (bei Puchheim) versorgt, muss möglicherweise für eine höhere Fördermenge das Wasserschutzgebiet erneut erweitert werden. Im Osten Allings sind wir hinsichtlich baulicher Erweiterung durch den WVA bereits massiv beschnitten!
Grob gesagt: Der Grundwasserstrom läuft erst unter dem Ort Alling durch Richtung Puchheim und würde dann wieder nach Alling gepumpt!
Wasserqualität: Derzeit wird die Allinger Bevölkerung mit hervorragendem Trinkwasser aus unseren Flachbrunnen versorgt. In Zusammenarbeit mit unseren Landwirten konnte diese gute Qualität erreicht werden.
Der WVA versorgt seine BürgerInnen ebenfalls mit Wasser aus Flachbrunnen, benötigt aber für die Verbesserung der Qualität die Beimischung von Wasser aus Tiefbrunnen (aus tertiären Grundwasserstockwerken), das allerdings erst noch aufbereitet werden muss. Der Anteil des Grundwassers aus den Flachbrunnen beträgt 55 %, der aus den Tiefbrunnen 45 %. Das Bayerische Landesamt für Umwelt fordert: Das Tiefengrundwasser soll für nachfolgende Generationen vorgehalten werden. Daher ist nur in begründeten Ausnahmefällen eine vorübergehende Nutzung von Tiefengrundwasser akzeptabel.
Sind Alternativen für einen Notverbund mit anderen Wasserversorgern wie z.B. der Stadt Germering hinreichend abgewogen worden? Deren Hochbehälter nördlich von Nebel hat die gleiche Höhe über NN wie unser Hochbehälter in Germannsberg. Der Wasserpreis ist derzeit bei 0,90 Euro, Förderung des Trinkwassers über 2 Flachbrunnen.
Ich möchte auch noch an die Neuausweisung des Wasserschutzgebietes des WVA im Jahre 2002 und an das Verfahren in den Jahren zuvor erinnern. 450 Bürger legten damals gegen die Ausweisung des WSG schriftlichen Widerspruch ein, die Gemeinde Alling beauftragte die Rechtsanwaltskanzlei Labbe`. Die Ängste waren damals, dass der „Moloch WVA“ unserer Gemeinde und unseren BürgerInnen sein Wasserschutzgebiet überstülpt. Tatsache ist nun, dass die Gemeinde Alling in ihrer Entwicklungsfähigkeit eingeschränkt ist, die Bürgerinnen und Bürger für ihr Wohneigentum und auch die Gewerbetreibenden zusätzliche Auflagen und Kosten u.a. bei der Grundstücksentwässerung und für den Betrieb ihrer Ölheizungen mit den dazu gehörenden Öltanks haben.
Persönliche Anmerkung von mir: Wegen einer Operation Tage vor der GR-Sitzung am 17.11.2015 konnte ich nicht teilnehmen. Wäre ich im Vorfeld ausreichend informiert gewesen, hätte ich, der ich bis 2014 über 20 Jahre Referent für die gemeindliche Wasserversorgung war, versucht, meinen operativen Eingriff zu verschieben oder um eine Verlegung dieses TOP 11 in die nächste Sitzung zu bitten.
Hans Friedl Gemeinderat