Bericht aus der Gemeinderatssitzung v. 22. März 2016

Veröffentlicht in: Gemeinderat, Sitzungskommentar | 0

TOP 4
Flächennutzungsplanänderung – Wohnbauflächen Holzkirchen
Antragsteller Dorfgemeinschaft Alling Freie Wähler

Aufgrund eines ablehnend verfassten Sachvortrags der Verwaltung wegen des regionalen Grünzugs meldete sich Fraktionssprecher GR Friedl zu Wort:
„Wer wie ich seit Anfang der 90er Jahre im GR ist, weiss um den Grünzug im jetzigen Gewerbegebiet. Das Gewerbegebiet war komplett im reg. Grünzug. Hermann Dejako wetterte damals: „was interessiert uns der Frischluftaustausch für München“!
Für eine Genehmigung des 1. Teils vom Gewerbegebiet wurden sogar 40 ha im Moos als Ausgleich für die 5 ha Herausnahme angeboten und festgeschrieben. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!

Dann unter Bgm. Röder stand die Erweiterung des Gewerbegebietes an, war der regionale Grünzug wo sich u.a. die Firmen Strunz und Vilgertshofer und weitere Betriebe ansiedelten, gar kein Thema mehr, ist gar nicht mal angesprochen oder erwähnt worden. In diesem Bereich ist der regionale Grünzug sogar heute noch im Plan eingetragen!
Und jetzt soll der Grünzug ein Ablehnungsgrund sein, wenn im Zuge eines moderaten Wachstums in Holzkirchen Eigenheime für Familien entstehen könnten? Sehr fadenscheinig!

Und im Übrigen: der bebaute Norden von Biburg liegt auch im Grünzug!
Und auch Geisenbrunn in der Nachbargemeinde Gilching liegt komplett im Grünzug!“

Unser Antrag wurde mit 5:11 abgelehnt
Hermann Dejako stellte mündlich sinngemäß den gleichen Antrag mit dem Hinweis, erst einmal das mit dem Grünzug zu prüfen, obwohl im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung dies sowieso geprüft wird.
Diesem Antrag wurde von CSU, SPD, DG-Biburg-Holzhausen zugestimmt.

Ein Kasperltheater. Wenn ein Antrag von der DGA-FW kommt, wird er erst mal abgelehnt.

 

TOP 7, Änderung Kommunalabgabengesetz KAG, Straßenausbaubeitragssatzung

Nach der Expertenanhörung vom 15.07.2015 im Bayerischen Landtag durfte GR Friedl in der Gemeinderatssitzung am 22.07.2015 berichten:
Die Eindrücke kurz zusammengefasst:
Aufgrund der großen Zuschauerpräsenz wollte der Innenausschuss die Kuh schnellstmöglich vom Eis bringen und hat deshalb offene Ohren für das Modell aus Rheinland-Pfalz mit den wiederkehrenden Beiträgen bekommen!

Seiner Einschätzung nach wird die Möglichkeit von Wiederkehrenden Beiträgen nur vorübergehend für Ruhe in der Bevölkerung sorgen! Es ist nur eine Scheinlösung!

Haus & Grund Bayern
Landesverband Bayerischer Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer e.V. zu diesem Thema:
Wiederkehrende Beiträge führen zu keinerlei Entlastung der betroffenen Anlieger. Sie zahlen vielmehr über viele Jahre hinweg Beiträge für Maßnahmen, deren Durchführung sie weder erkennen noch überprüfen können. In den Bundesländern, in denen der Gesetzgeber diese Form der Abgabe erlaubt, werden die wiederkehrenden Beiträge i.d.R. über Jahre hinweg erhoben, ohne dass ein Ende absehbar wäre. Das kann nicht die Lösung des Problems sein.

Richtig ist, dass wiederkehrende Beiträge zu einer momentanen Zahlungserleichterung führen. Das ist zu begrüßen, sofern sichergestellt ist, dass die veränderte Erhebungsmethode nicht insgesamt zu einer Mehrbelastung der Anlieger führt. Eine Erfahrung, die sich in der Praxis bereits häufig gezeigt.

In der vom Bürgermeister im Sachvortrag geschilderten Klausur im Januar hat GR Friedl unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass er weiterhin für eine Abschaffung der StrABS eintreten wird. Unabhängig auch von der Meinung der Landtagsfraktion der FW, einige MdL`s aus der Fraktion sind für eine Abschaffung und andere MdL`s für eine Beibehaltung!
Friedl betont, als gewählter Gemeinderat ist er für die Bürgerinnen und Bürger seiner Heimatgemeinde da! Die StrABS ist einfach ungerecht! Alle benutzen unsere Straßen. Mit der Ersterschliessung von 90 Prozent haben die Anlieger genug Beitrag geleistet!

In unserem Antrag vom Februar 2015 auf Abschaffung schlugen wir eine Art Solidarumlage vor, zweckgebundene Grundsteuererhöhung oder auch
Infrastrukturabgabe, wie auch immer man es nennen will:
An den Kosten der Straßenerneuerung oder -verbesserung müssen alle gleichermaßen beteiligt werden. Die Kosten müssen deshalb über den allgemeinen kommunalen Haushalt abgedeckt werden. Damit wird die Finanzierung tatsächlich auf viele Schultern verteilt und nicht auf einige wenige abgewälzt.

Vorschlag: Infrastrukturprogramm aufstellen für die nächsten 4 oder 5 Jahre! Finanzbedarf in der Gemeinde ermitteln!

GR Neumann stellte zum Schluß den Antrag, von Seiten der Gemeinde den WVA aufzufordern, seinen Zusagen im Jahre 2001 beim Erörterungstermin in Puchheim im Rahmen der Schutzgebietsausweisung nachzukommen, wonach Bestandsschutz für die Hausbesitzer im bebauten Teil Allings besteht. Die Gemeinde solle beim WVA beantragen, sich an den Kosten für die Herstellung der Straßenentwässerung nach RistWAG freiwillig zu beteiligen und somit die Anlieger zu entlasten. Dies wurde gegen unsere Stimmen von der Mehrheit aus CSU, SPD und DG-Biburg-Holzhausen abgelehnt!